Hebammen | Wahl des Geburtsortes
Geburt im Krankenhaus
Die personelle und apparative Ausstattung eines Spitals gibt vielen Frauen* oder Paaren ein Gefühl der Sicherheit, das sie für die Geburt brauchen. Bei Vorliegen bestimmter medizinischer Gründe (z.B. Vorerkrankungen der Mutter) ist es notwendig, eine Geburt im Spital zu planen.
Im Krankenhaus stehen verschiedene Möglichkeiten der Schmerzlinderung zur Verfügung. Schwangere kennen allerdings die betreuende Hebamme im Vorfeld nicht und müssen damit rechnen, dass während der Geburt ein Hebammenwechsel stattfindet oder eine Hebamme mehrere Gebärende gleichzeitig betreut.
Spitalsroutinen können einschränkend erlebt werden (z.B. Wahl der Gebärposition). Auch ist die Rate an Eingriffen höher als bei außerklinischen Geburten.
In manchen Krankenhäusern gibt es die Möglichkeit einer Hebammengeburt, z.B. im AKH Wien.
Geburt im Krankenhaus mit eigener Hebamme
In manchen Krankenhäusern gibt es die Möglichkeit, sich von einer Wahlhebamme betreuen zu lassen, die die Frau* bzw. das Paar schon in der Schwangerschaft kennenlernt und die die Familie auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nachbetreut.
Vorteile:
- durchgehende Begleitung durch eine vertraute Hebamme (oder ein Hebammenteam)
- geringere Rate an Eingriffen unter der Geburt
- höhere Zufriedenheit durch die 1:1-Betreuung
Die Kosten für eine Geburtsbegleitung durch eine Wahlhebamme werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Ambulante Geburt
Die Geburt findet im Krankenhaus, betreut von der diensthabenden Hebamme, statt. Mutter und Kind verlassen das Spital innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt und werden zu Hause von einer Hebamme nachbetreut.
Vorteile:
- das Stillen spielt sich leichter ein
- bessere Erholung
- die Familie wird nicht getrennt
- das häusliche Umfeld schützt vor Infektionen mit Krankenhauskeimen
Wichtig ist, Unterstützung für die erste Zeit sowie eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchung in der ersten Lebenswoche zu organisieren. Die Kosten für die Nachbetreuung werden teilweise von der Krankenkasse rückerstattet.
Hausgeburt
Eine gesunde Frau* mit normal verlaufender Schwangerschaft kann ihr Baby zu Hause, betreut durch eine Hausgeburtshebamme (oder ein Hebammenteam), zur Welt bringen. Bei gesunden Frauen* und Kindern ist eine Hausgeburt ebenso sicher wie eine Geburt in einem Krankenhaus.
Die Frau* bzw. die Familie wird schon in der Schwangerschaft durch die Hebamme betreut, die Geburt findet in der gewohnten Umgebung mit vertrauten Personen statt. Es wird so wenig wie möglich in den natürlichen Ablauf der Geburt eingegriffen. Durch besonders gewissenhafte Begleitung des Geburtsablaufs können etwaige Abweichungen früh erkannt werden.
Bei Bedarf an Schmerzmitteln oder bei sich anbahnenden Komplikationen erfolgt eine Verlegung ins Krankenhaus. Notfallmedikamente hat die Hebamme immer bei sich.
Die Kosten für eine Hausgeburt werden teilweise von der Krankenkasse rückerstattet.
Geburtshaus und Hebammenpraxis
Ein Geburtshaus bzw. eine Hebammenpraxis kann für Frauen* bzw. Paare eine Alternative zwischen einer Krankenhausgeburt und einer Hausgeburt sein.
Voraussetzung für eine Geburt im Geburtshaus ist - wie für eine Hausgeburt - die körperliche und psychische Gesundheit von Mutter und Kind.
Die Geburt wird von einer Hebamme (oder einem Hebammenteam) betreut, die die Familie schon in der Schwangerschaft kennenlernt und auch nach der Geburt zu Hause nachbetreut. Es wird möglichst wenig in den physiologischen Ablauf der Geburt eingegriffen. Die Familie geht wenige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause.
Bei Bedarf an Schmerzmitteln oder bei Komplikationen erfolgt eine Verlegung ins Krankenhaus.
Die Kosten für eine Geburtsbegleitung im Geburtshaus bzw. in einer Hebammenpraxis werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
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